Ulla Jelpke: Einteilung nach "Bleibeperspektive" diskriminierend

"Wir unterstützen insbesondere den Ansatz einer Integration und Arbeitsförderung unabhängig vom Herkunftsland der Betroffenen."


Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

"DIE LINKE. hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren, wie viele Verbände und zivilgesellschaftliche Akteure, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis statt einer Duldung für Geflüchtete in Ausbildung eingesetzt (vgl. Entschließungsantrag zum Integrationsgesetz, BT-Drs. 18/9103) – leider vergeblich.

Insbesondere hatten wird davor gewarnt, dass mit der, kurzfristig durch einen Änderungsantrag der Koalition aufgenommenen Einschränkung, wonach eine Duldung zum Zweck der Ausbildung nur erteilt werden darf, wenn keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, die Regelung in der Praxis ausgehebelt werden könnte, weil die willkürliche Anwendungspraxis durch unterschiedliche Ausländerbehörden / Bundesländer bereits damals absehbar war.

DIE LINKE. hat diesen Änderungsantrag als einzige Fraktion im Bundestag abgelehnt und am 6. Juli 2016 gegen diese Verschärfung des Integrationsgesetzes gestimmt (Die GRÜNEN stimmten für den Änderungsantrag der Koalition, mit dem unter anderem diese Verschärfung bei der Ausbildungsduldung geregelt wurde.) Jetzt zeigt sich, dass diese Befürchtungen berechtigt waren. Insbesondere aus Bayern gibt es viele Berichte darüber, wie die Regelung in der Praxis ins Gegenteil verkehrt wird und keinerlei Sicherheit und Berechenbarkeit bietet – weder für die Betroffenen noch für Betriebe.

In unserem Entschließungsantrag zum Integrationsgesetz heißt es: "Unzureichend sind etwa die an sich begrüßenswerten Erleichterungen bei der Ausbildungsförderung. Die Regelungen sind sehr kompliziert, es gibt zahlreiche Ausnahmen und die geplanten Wartefristen sind insbesondere für Geduldete viel zu lang. Eine begleitende Öffnung beim Bundesausbildungsförderungsgesetz fehlt. Die Aufenthaltsregelung für Auszubildende stellt zwar eine Verbesserung dar, doch die Betroffenen sollen weiterhin nur geduldet werden. Betriebe werden mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro bedroht, wenn sie einen Ausbildungsabbruch nicht melden. Das schafft weder Vertrauen noch Sicherheit."

Das Anliegen des jetzt Ende Juni 2017 vorgelegten grünen Gesetzentwurfs war völlig berechtigt, und deshalb stimmten wir ihm auch zu - auch wenn es weitere problematische Punkte bei der "Ausbildungsduldung" gibt, die mit dem Gesetzentwurf nicht aufgegriffen werden wie z.B. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - statt einer Duldung, um tatsächlich Rechts- und Planungssicherheit für Betriebe wie Auszubildende zu schaffen. Auch sollte der Abschluss oder die konkrete Zusage eines künftigen Ausbildungsverhältnisses ausreichend sein, um die Zeit bis zum Beginn der Ausbildung überbrücken zu können.

In der Beantwortung unserer Kleine Anfrage BT-Drucksache 18/13210, „Zahlen und Informationen zum Arbeitsmarktzugang und zur Ausbildungsduldung für Geflüchtete“ und dort die Frage, wie viele Beschäftigungserlaubnisse Personen mit einer Duldung im Jahr 2016 bzw. im bisherigen Jahr 2017 erteilt wurden und in wie vielen Fällen eine Ablehnung erfolgte, antwortete uns die Bundesregierung keine Angaben zu den erteilten Beschäftigungserlaubnissen, den Ablehnungen bzw. den erteilten Verlängerungen bei Verlängerung der Duldung zu haben mit dem Hinweis, dass die Erteilung oder Verlängerung von Beschäftigungserlaubnissen die Ausländerbehörden der Länder entscheiden. Die Bundesregierung verweist zwar auf die von ihr erlassenden Anwendungshinweise zur Ausbildungsduldung:

https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/BMI_Entwurf_Allgemeine-Anwendungshinweise-_60aAufenthG_20170424.pdf

Doch die sind im Detail unzureichend.

DIE LINKE. setzt sich für eine Anwendung der Regelung in den Ländern ein, die über die Anwendungshinweise des BMI hinausgeht, etwa, indem großzügigere und verbindliche Fristen (hinsichtlich der Wirksamkeit bereits vor Ausbildungsbeginn) vorgegeben werden. Wir unterstützen insbesondere den Ansatz einer Integration und Arbeitsförderung unabhängig vom Herkunftsland der Betroffenen. Die diskriminierende und entsolidarisierende Aufteilung von Geflüchteten in solche mit oder ohne angeblicher „Bleibeperspektive“ lehnen wird grundsätzlich ab (siehe auch BT-Drs. 18/6190)."


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