Was tun Sie dafür, dass Geflüchtete nicht mehr aus der Ausbildung heraus abgeschoben werden können?
Geflüchtete, die in Deutschland eine Ausbildung beginnen, sollen für bis zu fünf Jahre bleiben dürfen: Drei Jahre, um die Ausbildung erfolgreich zu durchlaufen, zwei weitere Jahre im Falle einer Übernahme durch den ausbildenden oder einen anderen Betrieb. Die entsprechende Regelung ist im Aufenthaltsgesetz allerdings unklar formuliert und bietet Interpretationsspielraum, sodass Flüchtlinge auch während der Ausbildung weiterhin abgeschoben werden können und zum Teil auch abgeschoben werden. Das schürt Unsicherheit – bei den ausbildenden Unternehmen und auch bei den Flüchtlingen. Ein Gesetzesentwurf der GRÜNEN-Fraktion im Bundestag sollte Klarheit schaffen und das Aufenthaltsgesetz so verändern, dass diese Unsicherheiten ausgeräumt werden – so könnte das Integrationsgesetz seinen ursprünglichen Zweck erfüllen. Der Gesetzesentwurf wurde abgelehnt.