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Update: Wohnraum für Geflüchtete

Wohnen ist ein Schlüsselfaktor zur Integration – und deshalb hat der IB bereits während des Wahlkampfes im vergangenen Jahr Politikerinnen und Politiker dazu aufgefordert, ·         mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ·         flächendeckend mehr Unterstützung bei der Wohnungssuche für Geflüchtete anzubieten, ·         schnellere Bearbeitungszeiten für Genehmigungen und Kostenübernahmen zu gewährleisten ·         und dem wachsenden Schwarzmarkt vorzubeugen. Aktuell zeigt sich jedoch: Insbesondere der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist weiterhin ein Hauptproblem, dass nicht nur die Bevölkerung im Allgemeinen belastet, sondern auch die gelingende Integration von Geflüchteten erheblich erschwert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) etwa äußerte im Dezember, in 2018 sei mit insgesamt circa 1,2 Millionen wohnungslosen Menschen in Deutschland zu rechnen, die Hälfte von ihnen anerkannte Flüchtlinge (http://www.fnp.de/nachrichten/politik/Viele-Menschen-ohne-Wohnung-Zahl-der-Betroffenen-steigt-weiter-an;art673,2864141). Generell habe die Zuwanderung zu einer Zuspitzung der Gesamtsituation auf dem Wohnungsmarkt geführt, die wesentlichen Ursachen für die Problematik lägen allerdings in einer „seit Jahrzehnten verfehlten Wohnungspolitik in Deutschland, in Verbindung mit unzureichender Armutsbekämpfung“, so Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W (http://www.bagw.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen/index.html).   Der Mieterbund fordert 400 000 neue Wohnungen jährlich und ergänzt, es müsse sich dabei um etwa 80 000 Sozialwohnungen handeln. Doch obwohl die Bundesregierung diesen Forderungen nicht widerspricht, sieht die Realität anders aus: Insbesondere im sozialen Wohnungsbau wird nur ein Bruchteil der benötigten Wohnungen gebaut, bei vielen bereits bestehenden Wohnungen läuft die Sozialbindung aus, was die Zahl der vorhandenen Sozialwohnungen noch zusätzlich verringert (https://www.zdf.de/nachrichten/heute/wohnungsnot-in-deutschland-102.html). Bis 2019 stehen den Ländern Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern – aktuell etwa 1,5 Milliarden Euro jährlich. Die BAG W fordert, diese Förderung durch den Bund auch nach 2019 fortzuführen, um so den akuten Wohnraummangel zu bekämpfen. Auch das Bundesinstitut für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) befürwortet das Engagement von Bund, Ländern und Kommunen im sozialen Wohnungsbau und betont, dass insbesondere bei Sonderbauten für Geflüchtete darauf geachtet werden muss, einer Stigmatisierung von vornherein entgegen zu wirken: So können Konzepte, von denen auf Dauer auch andere Bevölkerungsgruppen profitieren, hilfreich sein. Insbesondere Projekte, die sich gut in die Nachbarschaft einfügen und sozial durchmischt werden, können zur Integration beitragen und Vorbehalten sowie Neid vorbeugen. Ein Beispiel aus der Praxis ist das IB-Projekt „ToM – Tolerantes Miteinander“ in Berlin: In diesem Wohnbauprojekt ist die Hälfte aller Wohnungen für Geflüchtete mit einer Bleibeperspektive aus dem Bezirk reserviert, die aktuell noch in Übergangswohnheimen leben. Integration und Miteinander werden etwa durch soziale Beratung, einen Mieterbeirat, eine interkulturelle Kita und ein Anwohnercafé gewährleistet: https://www.degewo.de/verantwortung-innovation/fuer-berlin/vielfalt-tom/das-tom-projekt-von-degewo/ Weitere praxisnahe Tipps, was Kommunen zur Integration von Flüchtlingen in den Wohnungsmarkt beitragen können, stellt das BBSR in einer Ende 2017 veröffentlichten Studien vor.  Zusammenfassend werden hier die folgenden Handlungsempfehlungen aufgelistet: 1.       Realistische Konzepte für die Integration von Geflüchteten in den Wohnungsmarkt entwickeln: Realistische Konzepte kombinieren Phasen- und Umwandlungsmodelle mit Vermittlungs- und Unterstützungsansätzen; 2. Strukturen für die Vermittlung von Wohnungen an Geflüchtete schaffen: Zuständigkeiten in der Verwaltung aufbauen oder soziale Träger mit der Vermittlung beauftragen; 3. Bündnisse mit Wohnungsunternehmen schließen: Kommunale Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften darin unterstützen, Wohnraum an Geflüchtete zu vermieten; 4. Ansprechpartner zur Verfügung stellen: Privater Wohnraum von nicht professionellen Vermietern kann einfacher aktiviert werden, wenn die Vermieter auch über den Mietvertragsabschluss hinaus einen Ansprechpartner in der Verwaltung haben, der zum Beispiel bei Sprachbarrieren vermitteln kann; 5. Mustermietverträge für Wohngemeinschaften zur Verfügung stellen: Damit die Vermietung an Wohngemeinschaften mit mehreren Geflüchteten, die keine Bedarfsgemeinschaft sind, von Vermietern akzeptiert wird, kann es hilfreich sein, dem potenziellen Vermieter einen Mustermietvertrag zur Verfügung zu stellen; 6. Überbrückung für den Übergang zwischen Bezug von Leistungen nach AsylbLG und SGB II einrichten: Damit Geflüchtete auf dem Wohnungsmarkt nicht eine Wohnung verlieren, weil die Mietübernahme nicht kurzfristig zugesagt werden kann, müssen Strukturen für eine Überbrückung geschaffen werden, beispielsweise in dem das Sozialamt weiter die Leistungen zahlt und später vom Jobcenter erstattet bekommt; 7. Ehrenamtliche wertschätzen und unterstützen: Bei der Wohnungsvermittlung sind Ehrenamtliche und ihre Netzwerke unverzichtbar. Ihre Aktivitäten können durch Leitfäden, Informations- und Austauschbörsen sowie die Benennung von Ansprechpartnern in der Verwaltung unterstützt werden; 8. Antidiskriminierungsstellen einrichten: Geflüchtete und Ehrenamtliche sollten die Möglichkeit erhalten, Verwaltungsmitarbeiter über Diskriminierungserfahrungen zu informieren und mit ihnen zu erörtern, wie dagegen vorgegangen werden kann; 9. Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um mehr preiswerten Wohnraum zu schaffen: Auf einem angespannten Wohnungsmarkt müssen der Kauf von Belegungsrechten, der Neubau und die Anmietung von Wohnungen sowie die Umwandlung von Nichtwohnimmobilien engagiert verfolgt werden; 10. Modulares Bauen umsetzen: Auf angespannten Wohnungsmärkten bieten modulare Bauten, die sich schnell errichten lassen und später zu Sozialwohnungen umgebaut werden können, die Möglichkeit, Unterbringungsengpässe nachhaltig zu beheben. Ein zusätzliches Anpassungspotenzial ergibt sich durch die Planung von flexiblen Grundrissen; 11. Mobilitätsangebote für periphere Gebiete schaffen: Eine Verbesserung der Mobilität von Geflüchteten in peripheren Regionen kann unterstützen, dass Geflüchtete auch langfristig in den Orten bleiben möchten. Damit würde das Potenzial der Angebote auf dem Wohnungsmarkt besser genutzt werden. Quelle: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BBSROnline/2017/bbsr-online-21-2017-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Der Internationale Bund betont: Nur, wenn anerkannte Flüchtlinge eine realistische Chance auf eine Wohnung haben und gleichzeitig eine generelle Entspannung auf dem deutschen Wohnungsmarkt stattfindet, kann Integration vorangebracht werden, ohne dass sich soziale Spaltungen verstärken. Hier können Sie noch einmal nachlesen, was Politikerinnen und Politiker auf unsere Forderungen geantwortet haben: http://ib-schaut-hin.de/fragen-an-die-politik/gefluechtete-brauchen-wohnraum-was-tun-sie-dafuer/

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