Flüchtlinge nicht mehr aus der Ausbildung heraus abschieben! Was tut die Politik dafür?

Noch immer können Geflüchtete abgeschoben werden, obwohl sie sich in Ausbildung befinden. Wir fordern die Politik auf, zu handeln!


Was tun Sie dafür, dass Geflüchtete nicht mehr aus der Ausbildung heraus abgeschoben werden können?

 

 

In Deutschland herrscht in vielen Bereichen Fachkräftemangel – vor allem in handwerklichen Berufen können offene Stellen häufig nicht besetzt werden. Viele Flüchtlinge wiederum suchen Arbeit, für sie sind Ausbildungsstellen echte Chancen, neue Perspektiven für ihr Leben zu schaffen. Eigentlich eine klassische Win-Win-Situation: Dem Fachkräftemangel kann entgegengewirkt und den geflüchteten Menschen Zugang zu Bildung und Arbeit ermöglicht werden.


(Keine) Planungssicherheit im Arbeitsmarkt

Um Flüchtlinge, die in Deutschland eine Ausbildung beginnen, vor Abschiebung zu bewahren, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr im Integrationsgesetz die „3+2“-Regelung ins Leben gerufen. Nach dieser Regel dürfen Geflüchtete, die einen Ausbildungsvertrag haben, unabhängig von ihrer Herkunft und dem Status des Asylverfahrens für insgesamt fünf Jahre in Deutschland bleiben – um die in der Regel dreijährige Ausbildung zu absolvieren und im Anschluss weitere zwei Jahre im erlernten Beruf zu arbeiten. Um zu vermeiden, dass Flüchtlinge, über deren Asylantrag bereits negativ entschieden wurde, erst kurz vor ihrer Abschiebung einen Ausbildungsvertrag vorlegen und dadurch neue Verfahren eröffnet werden müssen, ist im Aufenthaltsgesetz ein Zusatz eingefügt – so greift die Duldungsregel nicht, wenn eine „aufenthaltsbeendende Maßnahme“, also etwa eine Abschiebung, unmittelbar bevorsteht. Das Problem daran: Dieser Zusatz kann flexibel ausgelegt werden – ab wann steht eine aufenthaltsbeendende Maßnahme unmittelbar bevor? Durch diese Flexibilität der Regelung, die vom Gesetzgeber ursprünglich nicht intendiert war, können auch Flüchtlinge in Ausbildung in ungünstigen Fällen ohne eigenes Verschulden weiterhin abgeschoben werden. 

Diese Praxis ist zum Beispiel aus Bayern bekannt: Hier wurden bereits wiederholt geflüchtete Menschen in Ausbildung abgeschoben, die Duldungsregelung wurde auf Basis der unscharfen Formulierungen umgangen. Auch für Unternehmen, die gerne Geflüchtete einstellen würden, ist die derzeitige Situation ärgerlich. Weder für Geflüchtete noch für Unternehmen, die händeringend Auszubildende suchen, ist die gewünschte Planungssicherheit eingetreten. 

Die Fakten auf einen Blick

  • Geflüchtete brauchen Arbeit, um sich in unsere Gesellschaft integrieren zu können und sich Zukunftsperspektiven zu erschließen. 
  • Nach wie vor bekunden viele Unternehmen ihren Bedarf nach Arbeitskräften. 
  • Die große Mehrheit der Geflüchteten will arbeiten: Dies bestätigt zum Beispiel die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten.[i]  
  • Die „3+2- Duldungsregelung“ aus dem Integrationsgesetz soll geflüchteten Menschen unabhängig von Herkunftsland und Bleibeperspektive ermöglichen, bei vorliegendem Ausbildungsvertrag für bis zu fünf Jahre in Deutschland bleiben zu können: Im Regelfall drei Jahre zum Absolvieren der Ausbildung und zwei weitere Jahre, um im neu erlernten Beruf zu arbeiten.
  • Für Unternehmen ist Planungssicherheit ein wichtiger Faktor – die Aushebelung der 3+2-Regelung wird insbesondere in Bayern von vielen Firmen als problematisch empfunden.[ii]
  • Um die „3+2-Regelung“ für Flüchtlinge und Unternehmen zu einer sicheren Perspektive zu machen, die ohne Risiken genutzt und als echte Chance für beide Seiten begriffen werden kann, muss eine klarere Formulierung für die Duldungsregelung gefunden oder der Zusatz zu den „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ vollständig gestrichen werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde Ende Juni von der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegt. Die Partei hatte gefordert, den Halbsatz zur „aufenthaltsbeendenden Maßnahme“ komplett aus dem Aufenthaltsgesetz zu streichen. Der Antrag wurde von der Regierungskoalition abgelehnt.
     

Wir fordern die Politik auf, zu handeln!

Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligen unbefriedigend und wird der ursprünglichen Intention des Integrationsgesetzes nicht gerecht.

Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um Planungssicherheit zu schaffen und somit eine Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt sicher gestalten zu können. Auf Landesebene und im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach der Wahl bieten sich neue Chancen, um an der Verbesserung der Situation zu arbeiten.

Was werden Sie dafür tun?


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