Katja Mast, Sprecherin für Arbeit & Soziales der SPD-Bundestagsfraktion: "Die Intention des Gesetzgebers bei der Einführung der "3+2-Regelung" war eindeutig: Für Ausbildungsbetriebe und Geflüchtete in Ausbildung sollte mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Leider wurde diese Intention nicht in jedem Bundesland eins zu eins umgesetzt. Insbesondere in Bayern ist es immer wieder zu Abschiebungen in Ausbildung gekommen. Wir wollen den Einstieg für junge Geduldete in Ausbildung erleichtern, indem wir bestehende bürokratische und aufenthaltsrechtliche Hürden abbauen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Ausbildungsduldung auch eine vorhergehende Einstiegsqualifizierung umfasst. Für eine Ausbildungsduldung im Rahmen der 3+2-Regelung soll ein gültiger Ausbildungsvertrag reichen, zusätzliche bürokratische Vorgaben etwa im Hinblick auf den zeitlichen Abstand zum Ausbildungsbeginn lehnen wir ab. Wir wollen mittelfristig für Geduldete in Ausbildung einen eigenen Aufenthaltstitel schaffen. Der Begriff der "guten Bleibeperspektive" muss rechtlich verbindlich gefasst werden und dabei individuelle Entwicklungen, z. B. die Aufnahme einer Ausbildung, einbeziehen. Wir setzten uns zudem für eine Lockerung der Wohnsitzauflage für junge Geflüchtete in ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen und in Ausbildung ein. Daneben wollen wir grundsätzlich Maßnahmen der Ausbildungsförderung für Geflüchtete, bei denen nicht von vorneherein klar ist, dass sie keine Bleibeperspektive haben, dauerhaft öffnen und ausbauen."