Geflüchtete Azubis und Ausbildungsbetriebe brauchen Rechtssicherheit. Deswegen muss das bestehende Schlupfloch für die Ausbildungsduldung nach der „3+2-Regelung“ mit einer neuerlichen gesetzlichen Änderung geschlossen werden. Nur so wird wirklich überall in der Republik sichergestellt, dass geflüchtete Azubis nicht mehr abgeschoben werden können.
Eigentlich sollte bereits die im August 2016 in Kraft getretene sogenannte „3+2-Regelung“ Rechtssicherheit für Azubis und Betriebe bringen. Doch wieder einmal konnten sich innerhalb der Bundesregierung die Innenpolitiker mit ihrer Abschottungspolitik gegenüber den Integrationsbefürwortern durchsetzen. Und so wurde von den Regierungsfraktionen kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ein Halbsatz eingefügt, nachdem eine Duldung nur erteilt werden soll, wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“.
Dieser Halbsatz hat erhebliche Interpretationsspielräume eröffnet, die Integrationsbremser weidlich ausnutzten. In der Folge wurde Azubis mit Fluchtgeschichte trotz eines gültigen Ausbildungsvertrags und entgegen der eigentlichen Gesetzesintention die Duldung verweigert. Vorreiter dieser restriktiven Praxis war Bayern, aber auch anderswo kam es zu solchen Entscheidungen.
Wir haben im Mai 2017 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um diesen Halbsatz zu streichen und damit die Hintertür im Integrationsgesetz zu schließen. So sollten noch rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahrs überall in der Republik einheitlich sichere Verhältnisse hergestellt werden. Das haben SPD und CDU/CSU mit der Ablehnung unseres Gesetzes aber verhindert.
Stattdessen verweist die Bundesregierung auf neue „Allgemeine Anwendungshinweise zur Duldungserteilung“. Diese sind jedoch nur eine Scheinlösung. Sie sind für die Länder nicht rechtsverbindlich und bringen darüber hinaus keine substantiellen inhaltlichen Verbesserungen mit sich. Die wenigen punktuellen Klarstellungen ändern nichts daran, dass weiterhin Schlupflöcher zur Umgehung der Ausbildungsduldung geöffnet bleiben.
Daran kann nur eine eindeutige gesetzliche Regelung etwas ändern. Denn solange das Gesetz vom Geist der Ausgrenzung und Abschottung durchzogen bleibt, kann es zu keiner konsistenten Integrationspolitik kommen. Die immer noch bestehenden Widersprüche bei der Ausbildungsduldung belegen das. Die grüne Forderung ist klar: Alle Geflüchteten mit Ausbildungsvertrag sollen vor einer Abschiebung sicher sein. Die Ausbildungsduldung muss ab Vertragsabschluss greifen und auch notwendige Vorbereitungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Einstiegsqualifizierung umfassen. Das alles ist nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Bewältigung des wachsenden Fachkräftemangels.