Was tun Sie dafür, dass Geflüchtete nicht mehr aus der Ausbildung heraus abgeschoben werden können?
"Mit dem Integrationsgesetz haben wir 2016 die Möglichkeit geschaffen, dass Asylbewerber und Geduldete, die einen Ausbildungsplatz in Deutschland gefunden haben, für die Dauer der Ausbildung bleiben können. Damit sollte Rechtssicherheit für die Auszubildenden und die Unternehmen geschaffen werden, wenn zum Beispiel noch während des Asylverfahrens eine Ausbildung begonnen wird."
Cemile Giousouf, Integrationsbeauftrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag
"DIE LINKE. setzt sich für eine Anwendung der Regelung in den Ländern ein, die über die Anwendungshinweise des BMI hinausgeht, etwa, indem großzügigere und verbindliche Fristen (hinsichtlich der Wirksamkeit bereits vor Ausbildungsbeginn) vorgegeben werden. Wir unterstützen insbesondere den Ansatz einer Integration und Arbeitsförderung unabhängig vom Herkunftsland der Betroffenen. Die diskriminierende und entsolidarisierende Aufteilung von Geflüchteten in solche mit oder ohne angeblicher „Bleibeperspektive“ lehnen wird grundsätzlich ab (siehe auch BT-Drs. 18/6190)."
Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
"Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz" vom 30. Mai 2017 und die entsprechende Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur so genannten "3+2-Regelung" verschaffen sowohl den ausbildenden Unternehmen als auch den geduldeten Ausländern und den Ausländerbehörden Klarheit über die rechtsverbindlichen Voraussetzungen und Bedingungen der Ausbildungsduldung. Deshalb ist es jetzt wichtig, diesen Anspruch insgesamt bekannter zu machen. Es ist jedoch nicht so, dass Flüchtlinge bzw. geduldete Ausländer, die sich in einer qualifizierten Berufsausbildung oder in einem dualen Studium befinden, abgeschoben werden dürfen. Selbst wenn eine Berufsausbildung noch nicht begonnen wurde, sondern erst kurz bevorsteht - in der Regel in wenigen Wochen -, darf der Geduldete nicht abgeschoben werden. Auch dazu geben die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums den Rahmen klar formuliert vor."
Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD Bundestagsfraktion
"Geflüchtete Azubis und Ausbildungsbetriebe brauchen Rechtssicherheit. Deswegen muss das bestehende Schlupfloch für die Ausbildungsduldung nach der „3+2-Regelung“ mit einer neuerlichen gesetzlichen Änderung geschlossen werden. Nur so wird wirklich überall in der Republik sichergestellt, dass geflüchtete Azubis nicht mehr abgeschoben werden können."
Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Bundestagsfraktion Bündis 90/Die Grünen
"Die Intention des Gesetzgebers bei der Einführung der "3+2-Regelung" war eindeutig: Für Ausbildungsbetriebe und Geflüchtete in Ausbildung sollte mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Leider wurde diese Intention nicht in jedem Bundesland eins zu eins umgesetzt."
Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion