Keine Bildbeschreibung verfügbar

Hier finden Sie die vollständige Antwort von Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag

Um die Bedingungen in der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Bildung tatsächlich zu verbessern, müssen wir mit der Placebo-Politik der letzten Jahre Schluss machen. Was meine ich damit? Seit nun mehr fünf Jahren gibt es den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder unter drei Jahren. Dass der Bund diesen Anspruch in Gesetzesform gegossen hat, war gut und richtig. Allerdings nützt der Rechtsanspruch wenig, wenn weder baulich, noch personell die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stehen. Der Bund hat sich in den vergangenen Jahren aller schönen Ankündigungen zum Trotz einen schlanken Fuß beim notwendigen Ausbau gemacht. Die Zeche haben bisher vor allem die Kommunen, die Länder und die Eltern gezahlt. Gleichzeitig wurden unter dem Titel eines "Kitaqualitätsgesetzes" zahlreiche Verbesserung und einheitliche, bundesweite Standards für Kindertageseinrichtungen versprochen. Bereits unter Ägide von Manuela Schwesig wurde aus dem Projekt eines umfassenden Kitaqualitätsgesetzes das sogenannte "Kitaqualitätsentwicklungsgesetz". Beiden gemeinsam: Sie wurden nie Realtität. 

Die neue Familienministerin Dr. Franziska Giffey will nun mit einem "Gute-Kita-Gesetz" punkten. Sie verspricht gleichzeitig Maßnahmen zu fördern, die dem Ausbau der Kindertageseinrichtungen, der Qualitätssteigerung der Betreuung und den Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit vorsehen. Bei einem genaueren Blick auf das, was von dem Gesetz bisher bekannt ist, wird aber schnell deutlich, dass es sich um nicht viel mehr als eine gute Überschrift handelt. Denn die veranschlagten 3,5 Milliarden Euro in dieser Wahlperiode - evtl. sollen noch einmal knapp 2 Milliarden für das Jahr 2022 dazukommen - reichen nicht im Entferntesten, um nur eines der Ziele tatsächlich zu erfüllen. Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesfamilienministerium sollten mit dem Versuch, mit immer neuen Ankündigungen und schönen Überschriften die berechtigte Wut bei Eltern, Trägern und Beschäftigten zu besänftigen, aufhören. Stattdessen brauchen wir ein echtes  ausfinanziertes Kitaqualitätsgesetz, welches mit einer Fachkräfteoffensive verbunden wird. Hierzu wäre allerdings nicht nur die geplante Aufhebung des Kooperationsverbotes notwendig, sondern um die nötigen Investitionen tätigen zu können, müsste die Bundesregierung auch bereit sein, die Vermögensverteilung in Deutschland effektiv anzugehen und sich vom Dogma der Schwarzen Null befreien. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könnte dann, sicher nicht sofort, aber in einem absehbaren Zeitraum sowohl der Mangel an Kitaplätzen und Fachkräften beseitigt, als auch die Qualität der Betreuung spürbar gesteigert werden. Allein: dazu fehlt im Moment offenbar bei vielen der politische Wille. Umso wichtiger ist der steigende Druck von Eltern und Kindern, sowie von Trägern und Beschäftigten auf die Politik.
Dafür streite ich seit Jahren und werde es auch in Zukunft.

"Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesfamilienministerium sollten mit dem Versuch, mit immer neuen Ankündigungen und schönen Überschriften die berechtigte Wut bei Eltern, Trägern und Beschäftigten zu besänftigen, aufhören. Stattdessen brauchen wir ein echtes ausfinanziertes Kitaqualitätsgesetz, welches mit einer Fachkräfteoffensive verbunden wird."  Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag

Hier finden Sie die vollständige Antwort von Falko Liecke (CDU), Bezirksstadtrat Berlin-Neukölln

Frühkindliche Bildung beginnt nicht erst in der Kita. Denn im Grunde wissen wir es: Die ersten beiden Lebensjahre eines Kindes sind prägend für dessen gesamtes Leben. In dieser Zeit entwickeln sich die zentralen Grundmuster für soziale Beziehungen. Wer im Säuglingsalter Zuwendung und Sicherheit erfährt, kann sich später sehr viel besser den Herausforderungen des Lebens stellen, leichter Krisen bewältigen und auch selbst Vertrauen zu anderen Menschen entwickeln. Dies macht deutlich, wie wichtig eine rechtzeitige, frühe familiäre Präventionsarbeit – am besten schon in der Schwangerschaft – ist.

Eine frühe Unterstützung der jungen und werdenden Familien bewahrt in den allermeisten Fällen die Kinder vor späteren negativen Entwicklungen.

Als ich Gesundheitsstadtrat für  Neukölln wurde, waren die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen alarmierend: Jedes sechste Kind in Neukölln war übergewichtig oder adipös, jedes Fünfte hatte schlechte, kariöse Zähne und wuchs in einem Raucherhaushalt auf. Zwei Drittel von ihnen waren in ihrer Entwicklung auffällig. Sie konnten beispielsweise visuelle Wahrnehmung und Bewegung schlecht koordinieren oder waren in ihrem sprachlichen Ausdruck auffallend schlecht. Ein Viertel der Mädchen und Jungen hatten bei Schuleintritt die fortlaufenden Untersuchungen zur Vorsorge nur unvollständig besucht.

Mit der Neuköllner Präventionskette – der integrierten kommunalen Strategie – haben wir die Trendumkehr geschafft und sehen heute erste Erfolge. Sogar gegen den Berliner Trend haben Neuköllner Kinder seit 2013 immer seltener Sprachprobleme (41,9%) oder Defizite in der Visuomotorik (23,2%) – das heißt, sie können besser mit einem Stift umgehen und somit leichter Schreiben lernen.

Der Anteil von Kindern mit behandlungsbedürftigem Zahnstatus ist auf knapp 17% gesunken und auch Übergewicht betrifft tendenziell immer weniger Kinder in Neukölln (14,1%). Die seitdem anhaltenden Verbesserungen sind ein großer Gewinn für die Familien in unserem Neukölln – aber wir müssen auch darauf achten, dass alle Bevölkerungsschichten davon profitieren. Förderangebote für Familien müssen allen offen stehen. Eine Stigmatisierung von „Problemfamilien“ lehne ich ab. Mit unserem Neuköllner Familiengutschein, der App „Gesundes Neukölln“, dem Projekt Babylotse, einer eigenen Schreibabyambulanz, einem Kinderschutzteam und unserem Begrüßungspaket haben wir berlin- und bundesweit eine Vorreiterrolle, die wir weiter wahrnehmen werden.

Das von Ihnen erwähnte „Gute-Kita-Gesetz“ ist ein weiterer Baustein. Es ist gut gemeint und wichtig. Aber nicht ausreichend. Denn die Ursache des aktuellen Kitaplatzmangels ist der Fachkräftemangel, der in Berlin durch die zuständige Senatsverwaltung verursacht und durch fatale politische Fehlentscheidungen noch verschärft wurde. Die Absenkung des Betreuungsschlüssels ist grundsätzlich richtig, kam aber zur Unzeit und hat die Kitakrise in Berlin noch einmal so richtig angefacht. Meine Vorschläge für eine gute Kinderbetreuung sind teilweise schmerzhaft aber unbedingt erforderlich, damit alle Familien in Berlin ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz wahrnehmen können:

  • Bezahlung

Die Vergütung von Erzieherinnen und Erziehern muss sofort spürbar angehoben werden. Berlin muss dafür kurzfristig Absprachen in der Tarifgemeinschaft der Länder treffen, um mindestens das Brandenburger Niveau zu erreichen.

  • Brennpunktzulage

Zusätzlich müssen Fachkräfte in Stadtteilen mit besonders schlechten sozialen Lagen eine Zulage von mindestens 300 Euro monatlich erhalten.
Diese Zulage ist zur Fachkräftegewinnung in diesen Gebieten zwingend erforderlich.

  • Betreuungsschlüssel

Die Verringerung des Betreuungsschlüssels ist grundsätzlich richtig und wünschenswert. Sie kommt aber zur Unzeit und befeuert die aktuelle Kitakrise noch mehr. Daher muss die weitere Anpassung des Betreuungsschlüssels ausgesetzt werden. Allein diese Maßnahme kann tausende Kitaplätze schaffen.

  • Verwaltungskräfte

Kitaleitungen sind qualifiziertes Fachpersonal, das derzeit zu stark mit Verwaltungsaufgaben belastet ist. Durch die Eistellung von Verwaltungskräften in Kitas können Ressourcen für die pädagogische Arbeit frei gemacht werden, besonders für die Ausbildung und Einarbeitung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern.

  • Ausbildungsvergütung

Die Ausbildung zum Erzieherberuf soll anderen Berufsausbildungen gleichgestellt werden, indem eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

  • Unbürokratische Übernahme privater Betreuungskosten

Zur Übernahme der Betreuungskosten muss die Vorlage des Kitagutscheins beim zuständigen Bezirksamt ausreichend sein.

"Das  'Gute-Kita-Gesetz' ist gut gemeint und wichtig. Aber nicht ausreichend. Denn die Ursache des aktuellen Kitaplatzmangels ist der Fachkräftemangel, der in Berlin durch die zuständige Senatsverwaltung verursacht und durch fatale politische Fehlentscheidungen noch verschärft wurde." Falko Liecke (CDU), Bezirksstadtrat Berlin-Neukölln

Klicken Sie für für die vollständige Antwort von Sönke Rix (SPD), Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mit dem Gute-Kita-Gesetz wird die Grundlage für gute Bildung und Betreuung von Anfang an gelegt. Damit jedes Kind die gleichen Startchancen bekommt – unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom Wohnort. Das ist uns etwas wert: Denn noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Betreuung der Kleinsten investiert: Bis 2022 stellt der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bereit. Damit die jeweiligen Länder dort investieren können, wo der Bedarf am größten ist, müssen sie zunächst ein Lagebild von der Qualität in der Kinderbetreuung erstellen, daraus den Handlungsbedarf ableiten und genaue Ziele formulieren.
Klar ist: Der Bund greift hier den Ländern – ganz im Sinne einer Gemeinschaftsaufgabe - unter die Arme und investiert erstmals mit einer enormen Summe in den Qualitätsprozess.
Das Gute-Kita-Gesetz gibt ausdrücklich keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards vor. Vielmehr sollen die Länder das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Der Bund knüpft demnach an die Stärken einerseits und den Entwicklungsbedarf andererseits in den Ländern an und stellt ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung: Beispielsweise bedarfsgerechter Betreuungsumfang und -zeit, guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung in der Kindertagesbetreuung, Stärkung von Leitungskräften, bessere sprachliche Bildung oder hochwertiges Mittagessen – wo auch immer die Länder besonderen Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen. Für die Umsetzung der Ziele schließen Bund und Länder Verträge. Inwieweit die Länder ihre Ziele erreicht haben, wird jährlich in einem Monitoring-Bericht des Bundesfamilienministeriums transparent gemacht.
Und das Gute-Kita-Gesetz schafft einen ganz entscheidenden Qualitätssprung: Wenn Eltern Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen sie für ihre Kinder keine Kitagebühren mehr zahlen. Damit haben 1,2 Millionen Kinder einen Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Darüber hinaus werden die unteren Einkommen entlastet, indem sozial gestaffelte Elternbeiträge bundes-weit eingeführt werden. Das ermöglicht Eltern mehr finanziellen Spielraum und ihren Kindern gleiche Startchancen von Anfang an.
So macht man Kitas stark: Mehr Qualität dort, wo sie vonnöten ist. Gebührenfreiheit für Kinder aus Familien mit geringen Einkommen, damit alle Kinder eine gute Kita besuchen können.
 

"Mit dem Gute-Kita-Gesetz wird die Grundlage für gute Bildung und Betreuung von Anfang an gelegt. Damit jedes Kind die gleichen Startchancen bekommt – unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom Wohnort. Das ist uns etwas wert: Denn noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Betreuung der Kleinsten investiert."

Sönke Rix (SPD), Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Hier klicken für die vollständige Antwort von Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist in den vergangenen Jahren rasant vorangeschritten. Wurden im Jahr 2006 noch 13,6% der unter 3-jährigen Kinder betreut, waren es am 1. März 2017 bundesweit bereits 33,1%. Bei den über 3jährigen Kindern beträgt die Betreuungsquote 93,6% (im Vergleich zu 87,3% in 2006). Obwohl der Ausbau der Kindertagesbetreuung primär in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen fällt, hat der Bund aufgrund der hohen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung in den vergangenen Jahren massiv in die Kindertagesbetreuung investiert. Über verschiedene Investitionsprogramme und Betriebskostenzuschüsse stellt er zwischen 2008 und 2020 über zehn Mrd. Euro zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung bereit. Bislang ist dieses Geld in den Ausbau der Kindertagesbetreuung geflossen. Fakt ist aber, dass die Kindertagesbetreuung nur dann zu Chancengerechtigkeit und einem Abbau von Bildungsnachteilen führen kann, wenn sie mehr als reine Betreuung der Kinder anbietet. Eine Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung gehört zu den wichtigsten politischen und gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Wünschenswert ist eine gezielte Förderung der Kinder in ihrer sprachlichen, motorischen und kognitiven Entwicklung. Diese Ziele erfordern einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, qualifizierte Fachkräfte sowie ein überzeugendes räumliches und materielles Angebot in den Betreuungseinrichtungen.

Über verschiedene Bundesprogramme hat der Bund in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern. Programme wie „Sprach-Kitas“, „Qualität vor Ort“, „KitaPlus“ oder die Bundesprogramme zur Kindertagespflege sind wichtig. Darüber hinaus gab es einen gemeinsamen Prozess von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, soll daran anknüpfen. Finanziert werden sollen neben verschiedenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität auch die Förderung von neuen Formen der berufsbegleitenden oder praxisintegrierten Ausbildung von Erziehern und die Beitragsentlastung der Eltern. Dafür stellt der Bund den Ländern bis 2022 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

Für uns als Union haben die qualitativen Verbesserungen, etwa die Sicherstellung eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Stärkung der Leitungen der Kindertageseinrichtungen oder die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Entwicklungs- und Gesundheitsförderung ebenso wie die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften deutlich Priorität. Wir halten es auch für richtig, dass einkommensschwache Familien von den Gebühren befreit werden. Ebenso ist eine bundesweite Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung sinnvoll. Die Finanzierung der Beitragsfreiheit als eine Qualitätsmaßnahme zur Kindertagesbetreuung lehnen wir als Union jedoch ab. Eine komplette Beitragsfreiheit könnte die Kommunen vor erhebliche Probleme stellen und zu Lasten der Qualität und der Quantität gehen. Zudem haben Umfragen ganz deutlich gezeigt, dass viele Eltern bereit sind, auf Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch zu verzichten, wenn sich dafür die Qualität in der Einrichtung verbessern würde.

"Eine komplette Beitragsfreiheit könnte die Kommunen vor erhebliche Probleme stellen und zu Lasten der Qualität und der Quantität gehen. Zudem haben Umfragen ganz deutlich gezeigt, dass viele Eltern bereit sind, auf Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch zu verzichten, wenn sich dafür die Qualität in der Einrichtung verbessern würde."

Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

Hier finden Sie die vollständige Antwort von Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Alle Kinder haben die Chance auf ein gutes Aufwachsen verdient. Einen entscheidenden Beitrag hierzu leisten gute Kitas. Deshalb gehört in die Orte, denen wir unsere Kleinsten anvertrauen, Spitzenqualität. Doch die Realität sieht oft anders aus: Eine Erzieherin muss gleichzeitig Windeln wechseln, trösten, vorlesen und zwischen Tür und Angel für Eltern ein offenes Ohr haben. Zu viel Lärm, zu wenig Raum, zu wenig Fachkräfte.

Deutschlandweit ist die Betreuungssituation der Kinder in Kindertageseinrichtungen stark unterschiedlich. Dabei ist entscheidend, dass die Fachkräfte genügend Zeit für die Kinder haben, damit sie sich wohlfühlen und individuell gut betreut und gefördert werden können. Auch für Eltern ist es enorm wichtig, wie viele Erzieherinnen oder Erzieher sich um ihre Kinder kümmern. Und  für die in der Kindertagesbetreuung beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher ist es maßgeblich, dass sie ihren vielfältigen Aufgaben und besonderen Herausforderungen mit einer guten Personalausstattung auch gerecht werden können.

Es ist gut, dass sich die Große Koalition zum Ziel gesetzt hat, dass sich der Bund endlich für bessere Qualität in den Kitas engagiert. Aber der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird gerade beim zentralen Anliegen - der Qualität - seinem Anspruch nicht gerecht.

Ich fordere vor allem zwei Dinge bei der Nachbesserung des Gesetzes. Erstens: Eine bundesweite Fachkraft-Kind-Relation von höchstens 1:4 bei unter Dreijährigen und höchstens 1:9 für ältere Kinder als Ziel im Gesetz festzuschreiben. Dabei sollten Leitungszeiten und Verfügungszeiten (für Elterngespräche, Fort- und Weiterbildung, Ausfallzeiten etc.) ausreichend berücksichtigt werden.

Zweitens: Der Bund soll die dazu notwendigen Maßnahmen zweckgebunden mitfinanzieren.

Und noch eine Bemerkung zu der Beitragsfreiheit. Es ist absolut richtig, dass Eltern entlastet werden. Und die soziale Staffelung von Elternbeiträgen ist wichtig und richtig und fehlt leider an einigen Orten komplett. Auch die Ausweitung der Beitragsbefreiung auf Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger ist überfällig. Qualität gegen Beitragsfreiheit auszuspielen, halte ich für falsch. Dieses Gesetz wurde gemacht, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Daher sollten die Bundesgelder erst dann für Schritte in Richtung Beitragsfreiheit ausgegeben werden, wenn das Qualitätsniveau erreicht ist.

Damit Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und ihre Kinder am Ende nicht die Verlierer sind, muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Wir fordern deshalb in unserem Antrag „Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen“ klare Zielvorgaben im Gesetz und eine verlässliche Finanzierung, die vor Ort ankommt. Denn: Jedes Kind in diesem Land hat eine gute Kita verdient.

"Es ist gut, dass sich die Große Koalition zum Ziel gesetzt hat, dass sich der Bund endlich für bessere Qualität in den Kitas engagiert. Aber der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird gerade beim zentralen Anliegen - der Qualität - seinem Anspruch nicht gerecht."

Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Mail-Programm öffnen (sofern konfiguriert) oder E-Mail-Adresse anzeigen

Mail-Programm E-Mail