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"Die LINKE lehnt die zwei Grundannahmen des Migrationspaktes ab: Die weitere Entrechtung von Menschen auf der Grundlage von Nationalität und Herkunft sowie die Annahme, dass der Fachkräftemangel nur in einem fehlenden Angebot von Arbeitskräften und nicht in schlechten Arbeitsbedingungen wurzelt." 

Jan Schlemermeyer, Bereich Strategie und Grundsatzfragen, Die LINKE

Hier finden Sie die vollständige Antwort von Jan Schlemermeyer, Bereich Strategie und Grundsatzfragen, Die LINKE

Union und SPD haben mit dem sogenannten Migrationspakt einen ganzen Gesetzeskatalog beschlossen. DIE LINKE lehnt diesen Pakt ab. Er ist kein Schritt auf dem Weg zu besserer Integration und gleichberechtigtem Zusammenleben. Und er setzt Praktiken wieder ein, die vom Verfassungsgericht bereits als verfassungswidrig abgelehnt worden sind. Das zeigt das fragwürdige Rechtsverständnis der Bundesregierung: Massive Grundrechtseinschränkungen für Geflüchtete und verfassungswidrige Regelungen wurden im Schnellverfahren verabschiedet.

Die LINKE lehnt die zwei Grundannahmen des Migrationspaktes ab: Die weitere Entrechtung von Menschen auf der Grundlage von Nationalität und Herkunft sowie die Annahme, dass der Fachkräftemangel nur in einem fehlenden Angebot von Arbeitskräften und nicht in schlechten Arbeitsbedingungen wurzelt. Denn ein gutes Zusammenleben ist nicht voraussetzungslos. Eine auf Partizipation und Anerkennung basierende Gesellschaft braucht gleiche Rechte für alle Menschen, einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung und die Möglichkeit, sich sozial, kulturell und politisch einzubringen. Wir sehen Integration daher als Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Damit sie nicht auseinanderdriftet, müssen Strukturen der Beteiligung und des Zusammenhalts geschaffen werden. Integration ist keine Bringschuld der Einzelnen. Eine Integration, die auf einem System von bürokratischen und juristischen Schikanen aufbaut und Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete andauernder Diskriminierung aussetzt, ist keine. Integration bedeutet vielmehr: Die Gesellschaft hat ausreichend und angemessene Strukturen für die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger geschaffen: bezahlbaren Wohnraum, Bildung, Erziehung, Beratung – und für besondere Bedürfnisse eben auch Sprachkurse und Hilfen zum Ankommen in der Gesellschaft. Hier liegt der wirkliche Nachholbedarf!

Das Migrationspaket erlaubt, Asylsuchende in normalen Haftanstalten zu inhaftieren. Das ist ein hoch problematisches Novum. Bisher galt – entsprechend der Auflagen des Verfassungsgerichts – der Grundsatz, dass Straftäter getrennt von Asylsuchenden inhaftiert werden. Union und SPD haben diesen Grundsatz abgeschafft und geltendes Verfassungsrecht ignoriert. Auch das Vorhaben, Asylsuchenden Sozialleistungen zu streichen, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage – der zu mehr Armut, Spaltung und Druck auf gute Löhne führen wird. Dabei regelte das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren, dass einem Menschen in Deutschland unabhängig vom Aufenthaltsstatus ein Existenzminimum zusteht (1 BvL 10/10). Dass es erschwert wird, aus einem laufenden Asylverfahren eine Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung zu bekommen und es selbst bei Erfüllung aller Bedingungen noch nicht einmal einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsanerkennung gibt, ist ein weiteres Beispiel dieser Entrechtungsstrategie. Es ist dreist, mit welcher Offenheit hier Verfassungsbrüche in ein Gesetz gegossen wurden. Asylsuchende und Einwanderer dürfen nicht weiter diskriminiert werden. Der Schutz von Geflüchteten und Einwanderern und ihre Integration auf der Grundlage gleicher Rechte müssen im Fokus einer humanen Integrationspolitik stehen.

Die Bundesregierung spricht über Mangel an Fachkräften und verschweigt gleichzeitig Erwerbslose, Unterbeschäftigte und prekär Beschäftigte. Entweder verkennt sie die Situation am deutschen Arbeitsmarkt grundlegend, oder sie führt absichtlich eine falsche Debatte – beides ist besorgniserregend. Arbeitgeber beklagen gerade in Branchen mit niedrigeren Qualifikationsanforderungen einen Mangel an Fachkräften und machen das an offenen Stellen fest. Dabei übersehen sie, dass eine hohe Personalfluktuation Indiz für schlechte Arbeitsbedingungen und Niedriglöhne ist. Gerade in der Leiharbeit, im Sicherheitsgewerbe oder der Logistik ist der vermeintliche Mangel an Fachkräften lediglich Ausdruck des Bestrebens, Arbeitskosten niedrig zu halten. Die Bundesregierung will nun das Arbeitskräfteangebot durch Zuwanderung steigern, aber gleichzeitig die Deregulierungen und Entrechtung auf dem Arbeitsmarkt nicht korrigieren. So bleiben Beschäftigte – einheimische und eingewanderte – prekären Arbeitsbedingungen zu schlechter Bezahlung ausgesetzt. Eine solche Einwanderungspolitik, die den Niedriglohnsektor mit niedrig entlohntem Personal versorgen soll, ist ökonomisch schädlich und führt zu einer verschärften Konkurrenz am Arbeitsmarkt. Das gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz einer tatsächlich wünschenswerten Einwanderung. Um ein Berufsfeld attraktiver zu machen, braucht es bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Arbeitgebern, denen Fachkräfte fehlen, sollten in Ausbildung investieren und Weiterbildung nicht allein der Bundesagentur für Arbeit überlassen. Die Bundesregierung muss endlich die Notbremse ziehen und die Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt korrigieren. Das heißt: Schluss mit Niedriglöhnen, Mini-Teilzeit, sachgrundlosen Befristungen und Leiharbeit!

"Für anerkannte Flüchtlinge und gut integrierte Asylsuchende muss es die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ aus dem Asylverfahren oder dem vorübergehenden humanitären Schutzstatus in eine der beiden Säulen der Einwanderung in den Arbeitsmarkt geben."

Frederick Keil, Pressereferent für die Freie Demokratische Partei

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Für Auszubildende mit einer Duldung oder ausstehendem Asylbescheid muss die im Integrationsgesetz 2016 festgelegte „3+2-Regel“ zur Arbeitsmarktintegration weiter gestärkt werden, so dass sie in allen Bundesländern anzuwenden ist. Denn nur wenn eine Ausbildung auch zu Ende gebracht wird und in eine Beschäftigung münden kann, ist sie für Azubis sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine wirkliche Option. In dieser Zeit soll eine Abschiebung nur dann möglich sein, wenn dies aus Erfordernissen der Sicherheit zwingend ist, etwa bei rechtskräftig verurteilten Straftätern oder Gefährdern.

Für anerkannte Flüchtlinge und gut integrierte Asylsuchende muss es die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ aus dem Asylverfahren oder dem vorübergehenden humanitären Schutzstatus in eine der beiden Säulen der Einwanderung in den Arbeitsmarkt geben. Wer bereits in Deutschland ist und im Arbeitsmarkt Fuß fassen konnte, keine Sozialleistungen bezieht, die deutsche Sprache spricht und nicht straffällig geworden ist, soll die Möglichkeit bekommen, auch unabhängig vom Asylverfahren oder seinem vorübergehenden humanitären Schutzstatus in Deutschland zu bleiben. Dabei darf es jedoch keinerlei Kriterienrabatt oder Privilegierung gegenüber denjenigen geben, die sich aus dem Ausland für eine erwerbsbezogene Einwanderung bewerben, um keine falschen Anreize zu schaffen.

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