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" In Zukunft muss das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich sein. Die gesetzliche Grundlage hat sich mit dem Bundesteilhabegesetz bereits deutlich verbessert. " 

Kerstin Tack, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales

Hier finden Sie die vollständige Antwort von Kerstin Tack, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales

Im Jahr 2009 hat Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ratifiziert. Damit haben wir uns dazu verpflichtet, die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen herzustellen. Das bedeutet vor allem, weg von der reinen Fürsorge und hin zu mehr selbstbestimmter Teilhabe in allen Lebensbereichen wie Schule, Uni, Arbeit und Ausbildung, Wohnen oder Freizeit. Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft haben wir schon viel erreicht, dennoch liegt in der vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch ein großes Stück Arbeit vor uns.

In Zukunft muss das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich sein. Die gesetzliche Grundlage hat sich mit dem Bundesteilhabegesetz bereits deutlich verbessert. Mein Ziel ist es, dass Betroffene ohne Diskriminierung und ohne großen Aufwand Zugang zu den Leistungen bekommen. Ebenso setze ich mich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen alle Leistungen der Pflegeversicherung erhalten – unabhängig davon, wie sie wohnen.

Zur vollständigen Umsetzung der UN-BRK zählt auch ein inklusiver Arbeitsmarkt, der allen Menschen eine Beschäftigung entsprechend ihrer Fähigkeiten ermöglicht und ihnen die dafür notwendige Unterstützung bietet. Der Übergang von der Schule zur Ausbildung und zum Beruf soll ebenso verbessert werden wie der Weg von Werkstätten hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Mit dem Budget für Arbeit haben wir hier in der letzten Legislatur einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Wir wollen jetzt auch das Budget für Ausbildung umsetzen. Zu einem inklusiven Arbeitsmarkt zählen aber auch bessere Regelungen zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz für alle Arbeitgeber.  

Doch nicht nur dort, sondern in allen Lebensbereichen muss Barrierefreiheit stärker gefördert werden. Hierzu zählen vor allem die Bereiche Wohnungsbau und die  Mobilität, die Stärkung von Barrierefreiheit im Tourismus sowie in Städten und Gemeinden.

In allen Bereichen ist dabei darauf zu achten, dass die Digitalisierung zu neuen Teilhabechancen führt. Barrierefreiheit muss auch im digitalen Bereich von Anfang an mitgedacht und Menschen mit Behinderungen müssen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beispielsweise in die Entwicklungsprozesse von Soft- und Hardware einbezogen werden.

Teilhabe heißt für mich auch Beteiligung am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Das schließt insbesondere das Recht ein, uneingeschränkt an demokratischen Wahlen teilnehmen zu können. Ich freue mich deshalb, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.

"Damit die Gesellschaft inklusiv werden kann, müssen sich die Rahmenbedingungen radikal weiterentwickeln. Zu oft werden Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen von diskriminierenden Barrieren an einer wirklichen gesellschaftlichen Teilhabe gehindert."

Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion DIE LINKE

Hier finden Sie die vollständige Antwort von Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion DIE LINKE

Damit die Gesellschaft inklusiv werden kann, müssen sich die Rahmenbedingungen radikal weiterentwickeln. Zu oft werden Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen von diskriminierenden Barrieren an einer wirklichen gesellschaftlichen Teilhabe gehindert.

Entsprechend der bisherigen Anträge der Bundestagsfraktion DIE LINKE sehen wir es als notwendig an, dass sich die Rahmenbedingungen durch weitere Verpflichtungen von Staat und Gesellschaft zügig verbessern, und Barrieren – auch im Interesse aller anderen Menschen wie z.B. Senioren und Familien mit Kindern – abgebaut werden. Hier sehe ich die Verpflichtung zur Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft, aber auch die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit in Liegenschaften des Bundes, als notwendigen Schritt. Als ebenso wichtig erachte ich, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Gewährleistung durch Assistenz ermöglicht wird. Diese muss für alle notwendigen Lebenslagen zur Verfügung stehen. Maßnahmen wie das Zwangspooling müssen in diesem Zusammenhang abgeschafft werden, da jeder das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben hat.

Gleichzeitig bedarf es eines gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Leider ist es heute noch häufig so, dass Unternehmen lieber eine Strafabgabe zahlen, als einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Eine Verschärfung der Sanktionen, sowie die Schaffung von Anreizen für Unternehmen sind dringend notwendige Maßnahmen.
Grundsätzlich sollten die Planung und Umsetzung dieser umfassenden Maßnahmen mit den Betroffenen selbst diskutiert und weiterentwickelt werden. Erst die jüngste Vergangenheit zeigt am Beispiel der geplanten Veränderung der Versorgungsmedizinverordnung, wie wichtig die Beteiligung der Menschen am politischen Prozess ist.

Für alle genannten Maßnahmen muss der Staat entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen. DIE LINKE fordert an dieser Stelle nachdrücklich, dass das Menschenrecht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht unter Kostenvorbehalt stehen kann und eine Verantwortung für alle ist. Erst durch die Umsetzung der Maßnahmen und die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine inklusive Gesellschaft kann sich auch das Denken der Menschen verändern und Inklusion wirklich mit Leben gefüllt werden.

"Wäre ich an der Regierung beteiligt, würde ich mich für eine menschenfreundliche Lebenswelt einsetzen, die alle Menschen mit ihren Fähigkeiten und Interessen fördert und solidarische Unterstützung bietet, wo sie gebraucht wird."

Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten der Günen-Bundestagsfraktion

Hier finden Sie die vollständige Antwort von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Sprecherin für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten

Das Bundesteilhabegesetz, von der Regierung geplant als großer Wurf, bleibt weiter hinter seinen Versprechungen zurück; wir setzen uns für eine Weiterentwicklung ein. Dabei sind uns folgende Punkte besonders wichtig:

---   das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht bei der Leistungsgestaltung
(So müssen sich behinderte Menschen aussuchen können, wo und mit wem sie wohnen.)

---   bedarfsorientierte Leistungen (Personenzentrierung)
(Behinderte Menschen müssen unterstützende Leistungen da bekommen können, wo sie sie brauchen, nicht nur innerhalb von Sondereinrichtungen.)

---   mehr Alternativen zu (teil-) stationären Einrichtungen, wie z. B. Wohnheimen
(Menschen mit Behinderungen möchten ebenso wie nichtbehinderte Menschen frei entscheiden können, in welcher Wohnform sie leben.)

---   Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen offenstehen
(Der allgemeine Arbeitsmarkt muss sich viel stärker für behinderte Menschen, entsprechend deren Fähigkeiten und Neigungen, öffnen als bisher. Dazu gehört für mich auch die Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern.)

---  soziale Teilhabe muss ebenso unterstützt werden wie berufliche (Zum Leben gehören auch Freizeit und soziale Einbindung; dazu braucht es barrierefreie Angebote und staatlich finanzierte Unterstützungsleistungen.)

---   Leistungen zur Teilhabe müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden
(Einkommen und Vermögen dürfen bei der Eingliederungshilfe nicht angerechnet werden.)


In einer zunehmend auf Leistung und Selbstoptimierung gepolten Umwelt fehlt mir die gesellschaftliche Wertschätzung von Vielfalt und Behinderung. So wird z. B. aktuell die Kassenleistung für einen vorgeburtlichen Bluttest diskutiert, der die Selektion behinderten Lebens ermöglichen könnte. Wäre ich an der Regierung beteiligt, würde ich mich für eine menschenfreundliche Lebenswelt einsetzen, die alle Menschen mit ihren Fähigkeiten und Interessen fördert und solidarische Unterstützung bietet, wo sie gebraucht wird. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits vor 10 Jahren ratifiziert hat, ist noch immer nicht ausreichend umgesetzt. Behinderte Menschen und deren Familien erwarten häufig aufreibende und langwierige Auseinandersetzungen mit Kostenträgern, Vertröstet-Werden im Kompetenzgerangel, Verwehrung eigenständigen Lebens, weil die Unterbringung in einer Einrichtung kostensparender ist. Vom Rest der Gesellschaft abgesonderte Bildungs- und Lebenswege sind vorgezeichnet, eine Behinderung oder chronische Erkrankung bedeutet häufig gravierende Nachteile bei der Karriereplanung. Dabei handelt es sich wohlgemerkt um Barrieren, die es in einem wohlhabenden Land wie Deutschland nicht geben müsste - es sind durch Gedankenlosigkeit oder kühle Finanzerwägungen errichtete Hindernisse. Ich arbeite für ein inklusives Miteinander, in dem wir uns an unseren Stärken erfreuen und uns gegenseitig unterstützen, wo wir es brauchen. Eine solche Gesellschaft bedeutet Lebensqualität für alle.

"Die in der UN-BRK und auch die in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz festgeschriebenen Rechte stellen uns vor große Herausforderungen."

Jens Beeck (FDP), teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag

Hier finden Sie die vollständige Antwort von Jens Beeck, teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag

Die in der UN-BRK und auch die in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz festgeschriebenen Rechte stellen uns vor große Herausforderungen.  
Die dringendsten Anliegen sind aus meiner Sicht die notwendigen Korrekturen im Bundesteilhabegesetz, die über die von der GroKo vorgesehenen kleinen Änderungen hinausgehen. Beispielhaft nenne ich die Haftungsregelungen für ehrenamtliche Betreuer und Angehörigen im Rahmen der ab 1.1.2020 geltenden Vertragsfreiheit, Verbesserungen bei den Assistenzregelungen und beim persönlichen Budget. Darüber hinaus sehe ich großen Handlungsbedarf bei der Barrierefreiheit im baulichen Bereich des öffentlichen Raumes und des ÖPNV, der absehbar 2022 eben nicht barrierefrei sein wird.

 

Titelfoto: Lukas Kapfer

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